Tracking ohne Einwilligung (consent): Analytics 2025 noch möglich?

zuletzt aktualisiert am 10. September 2025
Finger zeigt auf Blatt Papier mit Geschäftszahlen-Chart

Die digitale Landschaft verändert sich, auch im Bereich des Trackings und der Webanalyse. Die Frage, ob Tracking ohne Cookies und explizite Einwilligung im Jahr 2025 noch möglich sein wird, ist durchaus von Bedeutung für Unternehmen, Marketer und Webseitenbetreiber – denn ein immer geringerer Anteil von Nutzern ist bereit blind auf „zustimmen“ zu klicken, wenn es darum geht die eigenen Daten im Internet freizugeben. Angesichts strengerer Datenschutzbestimmungen und des wachsenden Bewusstseins der Anweder für ihre persönlichen Daten ist es entscheidend, alternative Tracking-Methoden zu evaluieren, die sowohl datenschutzkonform sind als auch wertvolle Einblicke liefern. Wir begrüßen als Agentur ausdrücklich das verstärkte Augenmerk auf den Schutz der Nutzerdaten. Unserer Einschätzung nach ist die Verwendung der meisten Tools wie: 

  • Google Analytics
  • eTracker
  • Fathom
  • Adobe Analytics

in Deutschland nur mit expliziter Zustimmung zulässig. 

Einführung in das Tracking ohne Einwilligung

Was ist Tracking ohne Einwilligung?

Tracking ohne Einwilligung bezieht sich auf Methoden der Datensammlung und Analyse des Nutzerverhaltens, die nicht auf der ausdrücklichen Einwilligung basieren. Dies ermöglicht den Verzicht auf nervige Consent-Manager. Traditionell stützt sich das Erheben der Daten allerdings auf den Einsatz von Cookies, insbesondere Third-Party-Cookies, die es Dritten ermöglichen, das Surfverhalten über verschiedene Webseiten hinweg zu verfolgen. Eine Datenerhebung ohne Einwilligung zielt darauf ab, Analysedaten zu generieren, ohne auf Tracking-Cookies oder Cookie-Banner angewiesen zu sein. Dies kann durch die Anonymisierung von IP-Adressen, den Einsatz von Fingerprinting-Techniken oder serverseitigen Tracking-Methoden erreicht werden, wobei stets die Datenschutzbestimmungen wie die DSGVO und das TDDDG zu berücksichtigen sind. Ziel ist es also das Nutzerverhalten zu tracken, ohne die Rechte der Nutzer zu verletzen.

Relevanz von Tracking

Das Erheben von Nutzerdaten kann von entscheidender Bedeutung für ein Unternehmen sein. So können Webseitenbetreiber beispielsweise personalisierte Werbung schalten, die Benutzererfahrung verbessern und Conversion-Raten steigern. Google Analytics ist ein weit verbreitetes Tool, das beim Tracking hilft und wertvolle Analysedaten liefert. Allerdings sind die traditionellen Tracking-Methoden, die auf dem Einsatz von Cookies basieren, zunehmend in die Kritik geraten, da sie die Privatsphäre der Anwender gefährden und eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 6 DSGVO erfordern. Daher suchen viele Unternehmen nach Alternativen, um weiterhin Einblicke zu gewinnen, ohne auf die Banner zur Einwilligung angewiesen zu sein.

Überblick über Tracking Methoden

Es gibt verschiedene Tracking-Methoden, die eingesetzt werden können, um das Nutzerverhalten zu analysieren.

Tracking-MethodeBeschreibung
Tracking-CookiesTracken über verschiedene Webseiten hinweg, erfordert meist eine Einwilligung
FingerprintingBrowser bzw. Endgerät wird anhand technischer Merkmale identifiziert
serverseitiges TrackingDaten werden nicht durch den Browser gesammelt sondern z.B. mittels IP Adressen über Server-Anfragen erhoben
Zähl-Pixelkleine Scripte, die meist von externen Quellen geladen werden – das Laden allein genügt zum Tracking
Geräte-IDsGeräte haben eindeutige Identifikationsnummern (z. B. Werbe-ID: Ad-ID bei Android, IDFA bei iOS)
Fonts (z.B. google)ähnlich wie Zähl-Pixel werden Daten von einer externen Quelle geladen

Große Konzerne wie Google oder Microsoft sind darüber hinaus technisch in der Lage Nutzer durch ihre Marktmacht auch über verschiedene Endgeräte hinweg zu identifizieren. Insbesondere diese weitreichende Identifizierung in Verbindung mit der Zuordnung von Interessen und persönlichen Kenndaten ohne Consent in Verbindung mit der Weitergabe zu Drittanbietern hat mittlerweile zu einer Ächtung von Tracking an sich geführt. 

wichtige Technologien des cookieless Tracking im Detail

Fingerabdruck-Technologie (Fingerprinting)

Die Fingerabdruck-Technologie, auch bekannt als Fingerprinting, ist eine Methode des Cookieless Tracking, die einen einzigartigen „Fingerabdruck“ des Endgerätes erstellt, um ihn wiederzuerkennen. Dieser Fingerabdruck wird aus verschiedenen Geräte- und Browsereigenschaften generiert, wie z.B. Bildschirmauflösung, installierte Schriftarten, Browser-Plugins und Betriebssystem. Durch die Kombination dieser Datenpunkte entsteht ein relativ eindeutiges Profil, das zur Identifizierung des Users verwendet werden kann, ohne Cookies zu verwenden. Beim Fingerprinting werden keine personenbezogenen Daten direkt gesammelt, aber die erstellten Fingerabdrücke können verwendet werden, um das Nutzerverhalten über verschiedene Webseiten hinweg zu tracken. Diese Methode ist jedoch ebenfalls umstritten, da sie ebenso die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigen kann und oft ohne die ausdrückliche Einwilligung erfolgt. Daher ist es auch hier wichtig, die Datenschutzbestimmungen wie die DSGVO und das TDDDG zu berücksichtigen, wenn Fingerprinting eingesetzt wird. Die Herausforderung besteht darin, Fingerprinting so zu gestalten, dass die Privatsphäre der Nutzer geschützt wird und die Datensammlung transparent erfolgt.

IP-Adressen & IDs

Neben dem Fingerprinting gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die darauf abzielen, das Nutzerverhalten zu analysieren, ohne auf Cookies zurückzugreifen. Dazu gehören beispielsweise folgende Ansätze:

  • Serverseitiges Tracking, bei dem die Datenverarbeitung auf dem Server des Webseitenbetreibers stattfindet, was den Einsatz von Third-Party-Cookies vermeidet
  • IDs von z.B. Smartphones
  • local Storage/Session Storage des Browsers

Einige Unternehmen setzen auch auf „Privacy-preserving Analytics“, bei denen Techniken wie Differential Privacy eingesetzt werden, um die Analysedaten zu schützen und gleichzeitig aussagekräftige Einblicke in das Nutzerverhalten zu gewinnen. Beim Einsatz dieser alternativen Tracking-Methoden ist es wichtig, die Vor- und Nachteile abzuwägen und sicherzustellen, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Letztlich sind allerdings auch all diese Methoden natürlich von der DSGVO „betroffen“ – der reine Verzicht auf Cookies erlaubt dennoch keine pauschale Erhebung von Daten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und DSGVO

Symboldbild Waage, Richterhammer und Dokumentenmappen

Einwilligungspflicht für Tracking-Cookies

Die Einwilligungspflicht für Tracking-Cookies ist ein zentrales Thema im Datenschutzrecht, insbesondere im Kontext der DSGVO und des TDDDG. Grundsätzlich gilt, dass das Setzen von Tracking-Cookies, die nicht unbedingt technisch notwendig sind, der ausdrücklichen Einwilligung bedarf. Dies bedeutet, dass Webseitenbetreiber verpflichtet sind, vor dem Setzen von Tracking-Cookies ein Cookie-Banner anzuzeigen und eine Einwilligung einzuholen. Dabei muss die Einwilligung freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Der User muss die Möglichkeit haben, die Einwilligung zu verweigern oder zu widerrufen. Die Einwilligungspflicht gilt insbesondere für Third-Party-Cookies, die dazu dienen, das Nutzerverhalten über verschiedene Webseiten hinweg zu tracken. Notwendige Cookies, die für den Betrieb der Webseite unerlässlich sind, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Die Einhaltung der Einwilligungspflicht ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Menschen in den Datenschutz zu stärken. Ohne die Einwilligung wäre das Tracken von Nutzerdaten nicht zulässig

Gibt es also ausschließlich Internetseiten mit nervigen Consent Managern? Keineswegs! All unsere Websites können auf Wunsch auch ohne CCM (Cookie Consent Manager) erstellt werden. In den meisten Fällen muss dafür auch nicht auf das Sammeln jeglicher Daten verzichtet werden. Siehe auch: Alle meine Kekse

DSGVO und ihre Auswirkungen auf Tracking

Die DSGVO hat erhebliche Auswirkungen auf das Tracking von Nutzerdaten im Internet. Sie legt strenge Anforderungen an die Datensammlung, -verarbeitung und -speicherung fest und stärkt die Rechte der User in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Gemäß der DSGVO ist das Tracking von Usern nur dann zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt, wie beispielsweise die ausdrückliche Einwilligung des Users nach Art. 6 DSGVO oder ein berechtigtes Interesse des Webseitenbetreibers. Das Tracken ohne Einwilligung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise wenn es sich um anonyme Daten handelt oder wenn das Tracking für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist. Die DSGVO verpflichtet Webseitenbetreiber, transparent über die Datensammlung und -verarbeitung zu informieren und den Usern die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte auszuüben, wie z.B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Die Nichteinhaltung der DSGVO kann zu hohen Bußgeldern führen, daher ist es für Unternehmen unerlässlich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und datenschutzkonforme Tracking-Methoden einzusetzen. Viele Unternehmen setzen auf Google Analytics, um das Verhalten der Anwender zu analysieren, müssen aber sicherstellen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-konform erfolgt. In aller Regel bedeutet dies den Einsatz eines CCM.

Die Zukunft des Trackings ohne Cookies

Die Prognosen für zukünftige Datenerhebung deuten auf eine verstärkte Verlagerung hin zu datenschutzfreundlicheren Tracking-Methoden hin. Der Einsatz von Cookies wird voraussichtlich weiter zurückgehen, da immer mehr Browser und Betriebssysteme Third-Party-Cookies standardmäßig blockieren. Dies zwingt Unternehmen dazu, alternative Tracking-Methoden zu evaluieren, die nicht auf Cookies angewiesen sind, wie beispielsweise serverseitiges Tracking, Fingerprinting und anonyme Datenanalyse. Es wird erwartet, dass die Bedeutung der Einwilligung der User weiter zunimmt und dass Webseitenbetreiber verstärkt auf transparente und nutzerfreundliche Einwilligungslösungen setzen müssen, um die DSGVO-Anforderungen zu erfüllen. Der Einsatz von Google Analytics, insbesondere in seiner aktuellen Version Google Analytics 4, wird weiterhin eine wichtige Rolle spielen, jedoch unter strengeren Datenschutzauflagen. Auch der Einsatz alternativer Tools als datenschutzfreundliche Alternative zu Google Analytics wird voraussichtlich zunehmen. Es wird erwartet, dass personalisierte Werbung zunehmend auf anonymisierten Daten und kontextbezogenen Informationen basieren wird, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.

Tracking in unseren Produkten

Wir bieten all unseren Kunden die Möglichkeit Basis-Statistiken sowie konkrete Interaktionen ohne Nutzereinwilligung zu erheben und einzusehen. Dies ist möglich da zu keinem Zeitpunk persönliche Daten der Nutzer gespeichert werden. Wir können somit natürlich keine Aussagen über Persönlichkeitsprofile oder demographische Daten treffen, unserer Erfahrung nach ist dies allerdings für die meisten Unternehmen nebensächlich. Die Vorteile überwiegen:

  • keine nervigen Einwilligungslösungen
  • keine Drittanbieterkosten
  • keine meterlangen Datenverarbeitungshinweise

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